Englisch
Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau, eA, 5-stündig): 315 Minuten (5 Stunden 15 Minuten) · Grundlegendes Anforderungsniveau (gA, 3-stündig): 285 Minuten (4 Stunden 45 Minuten)
Bayern kennt keine Unterscheidung nach Leistungs- und Grundkurs. Englisch kann aber als Leistungsfach (fünfstündig, erhöhtes Anforderungsniveau) oder als dreistündiges Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau schriftlich geprüft werden. „Leistungskurs“ steht hier für das erhöhte, „Grundkurs“ für das grundlegende Anforderungsniveau. Die Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit; eine gesonderte Auswahlzeit wird nicht ausgewiesen.
Leistungsfach (erhöhtes Anforderungsniveau, eA, 5-stündig)
- Bearbeitungszeit
- 315Minuten· 5 Stunden 15 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Zuerst eine Hörverstehensaufgabe (keine Auswahl); danach werden zwei Textaufgaben (eine nicht-literarische, eine literarische) vorgelegt, von denen der Prüfling eine nach eigener Wahl bearbeitet, innerhalb der gewählten Aufgabe zusätzlich Auswahl einer Teilaufgabe 3 (3.1 oder 3.2); außerdem eine Sprachmittlungsaufgabe (keine Auswahl). Die Auswahlzeit ist in der Arbeitszeit enthalten.
- Aufbau
30 Minuten Hörverstehen + 285 Minuten Schreiben / Sprachmittlung. Gewichtung: 20 % Hörverstehen, 55 % Schreiben, 25 % Sprachmittlung. Textvorlage im Teil Schreiben max. 1000 Wörter.
Hilfsmittel
Zugelassen
Einsprachiges Wörterbuch (Englisch)
KMBek Nr. 1.4 in Verbindung mit Nr. 5; genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Zweisprachiges Wörterbuch (Englisch-Deutsch / Deutsch-Englisch)
KMBek Nr. 1.4 in Verbindung mit Nr. 5; genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Wörterbuch der deutschen Sprache (Bedeutungswörterbuch)
KMBek Nr. 1.4 in Verbindung mit Nr. 5
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
KMBek Nr. 1.1.2 in Verbindung mit Nr. 5
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Nicht zugelassen
Elektronische Wörterbücher
KMBek Nr. 1.4: dürfen nicht verwendet werden
nicht zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
Grundlegendes Anforderungsniveau (gA, 3-stündig)
- Bearbeitungszeit
- 285Minuten· 4 Stunden 45 Minuten
- Auswahlzeit
- keine gesonderte Auswahlzeit, die Auswahl ist Teil der Bearbeitungszeit
- Auswahlregel
Zuerst eine Hörverstehensaufgabe (keine Auswahl); danach werden zwei Textaufgaben (eine nicht-literarische, eine literarische) vorgelegt, von denen der Prüfling eine nach eigener Wahl bearbeitet, innerhalb der gewählten Aufgabe zusätzlich Auswahl einer Teilaufgabe 3 (3.1 oder 3.2); außerdem eine Sprachmittlungsaufgabe (keine Auswahl). Die Auswahlzeit ist in der Arbeitszeit enthalten.
- Aufbau
30 Minuten Hörverstehen + 255 Minuten Schreiben / Sprachmittlung. Gewichtung: 20 % Hörverstehen, 55 % Schreiben, 25 % Sprachmittlung. Textvorlage im Teil Schreiben max. 800 Wörter.
Hilfsmittel
Zugelassen
Einsprachiges Wörterbuch (Englisch)
KMBek Nr. 1.4 in Verbindung mit Nr. 5; genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Zweisprachiges Wörterbuch (Englisch-Deutsch / Deutsch-Englisch)
KMBek Nr. 1.4 in Verbindung mit Nr. 5; genauere Regelungen per KMS
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Wörterbuch der deutschen Sprache (Bedeutungswörterbuch)
KMBek Nr. 1.4 in Verbindung mit Nr. 5
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Rechtschreibwörterbuch Deutsch
KMBek Nr. 1.1.2 in Verbindung mit Nr. 5
zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Nicht zugelassen
Elektronische Wörterbücher
KMBek Nr. 1.4: dürfen nicht verwendet werden
nicht zugelassenQuelle: Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Quelle: Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Gilt für alle Angaben dieser Kursart, soweit an einer Zeile nichts anderes steht.
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1): Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 01.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Bekanntmachung über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17.03.2023, Az. V.9-BO5400.0/31/6 (BayMBl. Nr. 150), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 03.08.2026 (BayMBl. Nr. 338), Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand 03.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Illustrierende Prüfungsaufgaben für die Abiturprüfung in Bayern ab 2026 - Englisch: Uebersicht, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), Bayern, Stand 01.06.2025, abgerufen am 14.09.2026