Operatoren MathematikNordrhein-Westfalen
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut — 18 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Grundlage ist die amtliche Operatorenübersicht des Landes für Mathematik. Sie ordnet die Operatoren nicht einzelnen Anforderungsbereichen zu, sondern stellt fest, dass sich grundsätzlich alle Operatoren auf alle drei Anforderungsbereiche beziehen können; deshalb sind hier jeweils alle drei angegeben. Wo die Liste mehrere Operatoren zusammenfasst, etwa „bestimmen, ermitteln“, stehen sie hier einzeln mit derselben Erklärung. Operatoren können in der Aufgabe durch Zusätze wie „rechnerisch“ oder „grafisch“ näher bestimmt werden; die zugelassenen Hilfsmittel darfst du verwenden, sofern kein solcher Zusatz das ausschließt.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben — Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden — Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln — begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
18 Operatoren
angeben
Anforderungsbereiche I, II und III„Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
nennen
Anforderungsbereiche I, II und III„Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
entscheiden
Anforderungsbereiche I, II und III„Für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
beurteilen
Anforderungsbereiche I, II und III„Das zu fällende Urteil ist zu begründen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
beschreiben
Anforderungsbereiche I, II und III„Bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und ggf. einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu. Eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
erläutern
Anforderungsbereiche I, II und III„Die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
deuten
Anforderungsbereiche I, II und III„Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
interpretieren
Anforderungsbereiche I, II und III„Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
begründen
Anforderungsbereiche I, II und III„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
nachweisen
Anforderungsbereiche I, II und III„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
zeigen
Anforderungsbereiche I, II und III„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
berechnen
Anforderungsbereiche I, II und III„Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
bestimmen
Anforderungsbereiche I, II und III„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
ermitteln
Anforderungsbereiche I, II und III„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
untersuchen
Anforderungsbereiche I, II und III„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
grafisch darstellen
Anforderungsbereiche I, II und III„Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
zeichnen
Anforderungsbereiche I, II und III„Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
skizzieren
Anforderungsbereiche I, II und III„Die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt.“
Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
- abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.