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Abirechner · Hessen

Abiturnote schätzen

Kurspunkte und erwartete Prüfungsergebnisse eintragen; gerechnet wird mit den Regeln von Hessen. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Auskunft — verbindlich ist die Berechnung der Schule.

Hessen kennt keine pauschale Grenze von 200 Punkten für Block I, sondern zwei getrennte Mindestwerte: mindestens 80 Punkte im doppelt gewerteten Leistungskursbereich und mindestens 120 Punkte im Grundkursbereich; zusammen sind das mindestens 200 Punkte. Block I umfasst immer genau 40 Wertungen (acht Leistungskurse doppelt, dazu 24 Grundkurse), die Punktsumme ist deshalb ohne Umrechnung das Ergebnis.

Block I — Kurse der Qualifikationsphase

Je Fach die Punkte der vier Halbjahre, 0 bis 15. Offene Felder bleiben leer. In Hessen werden 32 Kurse eingebracht. Doppelt gewertet: Leistungskurse (8 Kurse im 1. und 2. Prüfungsfach). Diese Kurse als LK eintragen, alle anderen als GK. Kurse, die nicht in die Wertung gehen, unter „Einbringen“ abwählen.

0 Kurse eingetragen von 32

Block II — Prüfungsfächer

Für jedes der 5 Prüfungsfächer die erwartete Punktzahl, 0 bis 15. Jedes Ergebnis zählt 4-fach.

Bedingungen
  • noch offen

    Block I: mindestens 200 Punkte

    noch keine Eingaben

  • selbst prüfen

    Unter den 32 einzubringenden Kursen kein Kurs mit 0 Punkten; höchstens sechs Kurse unter 5 Punkten, davon maximal zwei Leistungskurse (einfache Wertung) (§ 26 Abs. 2); mindestens 80 Punkte im Leistungskursbereich (zweifach) und mindestens 120 Punkte im Grundkursbereich (§ 26 Abs. 14)

    derzeit 0 Kurse unter 5 Punkten

  • noch offen

    Block II: mindestens 100 Punkte

    noch keine Eingaben

  • selbst prüfen

    in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung (entspricht 20 Punkten vierfach)

    derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • selbst prüfen

    in keinem Prüfungsfach 0 Punkte (bei 0 Punkten in schriftlichen Fächern zusätzliche mündliche Prüfung nach § 34 Abs. 2)

    derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • selbst prüfen

    insgesamt mindestens 100 Punkte im Abiturbereich

    derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • selbst prüfen

    Gesamtpunktzahl mindestens 300

    derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • noch offen

    Gesamt: mindestens 300 Punkte (Bestehensgrenze)

    noch keine Eingaben

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Womit gerechnet wird

Die Parameter, wie sie in den Regelungen des Landes stehen — je Zeile mit Quelle.

Einzubringende Kurse

32 Halbjahresergebnisse

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Berechnung Block I

KMK-Standard · Faktor 40

Die 24 anzurechnenden Grundkurse einfach, die acht anzurechnenden Leistungskurse zweifach (§ 26 Abs. 2) = 40 Wertungen; maximal 600 Punkte, davon maximal 240 im Leistungskursbereich und maximal 360 im Grundkursbereich (§ 26 Abs. 1). Da immer genau 40 Wertungen eingebracht werden, ist Punktsumme x 40 / 40 gleich der Punktsumme.

immer 40 Wertungen (8 Leistungskurse doppelt gezählt = 16, plus 24 Grundkurse), daher keine Skalierung

Gewichtung

Leistungskurse (8 Kurse im 1. und 2. Prüfungsfach): ×2

zweifach gewertet, maximal 240 Punkte

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Grundkurse (24): ×1

einfach gewertet, maximal 360 Punkte; darunter die Grundkurse Q1 bis Q4 im 3., 4. und 5. Prüfungsfach

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Punkte Block I

200–600

Mindestens 200 Punkte nötig.

Kurse unter 5 Punkten

Unter den 32 einzubringenden Kursen kein Kurs mit 0 Punkten; höchstens sechs Kurse unter 5 Punkten, davon maximal zwei Leistungskurse (einfache Wertung) (§ 26 Abs. 2); mindestens 80 Punkte im Leistungskursbereich (zweifach) und mindestens 120 Punkte im Grundkursbereich (§ 26 Abs. 14)

Prüfungsfächer

5 Fächer · jedes Ergebnis ×4

In jedem der fünf Prüfungsfächer werden die Ergebnisse vierfach gewertet, je maximal 60 Punkte (§ 26 Abs. 13); bei schriftlicher und mündlicher Prüfung Bildung des Prüfungsergebnisses nach Anlage 10a (Verhältnis 2:1, vierfache Wertung).

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Bedingungen Block II
  • in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung (entspricht 20 Punkten vierfach)
  • in keinem Prüfungsfach 0 Punkte (bei 0 Punkten in schriftlichen Fächern zusätzliche mündliche Prüfung nach § 34 Abs. 2)
  • insgesamt mindestens 100 Punkte im Abiturbereich
  • Gesamtpunktzahl mindestens 300
Punkte Block II

100–300

Mindestens 100 Punkte nötig.

Gesamtpunktzahl

300900

Abiturnote

Tabelle Anlage 10b (823–900 = 1,0; 805–822 = 1,1; ... ; 301–318 = 3,9; 300 = 4,0); entspricht N = 17/3 - G/180, auf eine Dezimalstelle abgeschnitten

Zuordnung über die Punktintervalle der Tabelle (§ 38 Abs. 1), keine weitere Rundung

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Abweichungen und Besonderheiten

Kurszahl

Genau 32 Kurse werden eingebracht (8 Leistungskurse zweifach, 24 Grundkurse einfach) = 40 Wertungen; keine variable Kurszahl.

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Mindestpunkte Block I getrennt

Keine pauschale 200-Punkte-Grenze im Verordnungstext, sondern mindestens 80 Punkte im Leistungskursbereich (zweifach) und mindestens 120 Punkte im Grundkursbereich (§ 26 Abs. 14).

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Unterkursregel

Höchstens sechs von 32 Kursen unter 5 Punkten, davon höchstens zwei Leistungskurse; kein Kurs mit 0 Punkten.

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Fünftes Prüfungsfach

Das fünfte Prüfungsfach kann durch eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung ersetzt werden (§ 37); dann entfällt die Pflichteinbringung der Grundkurse dieses Fachs.

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026

Quellen
  1. Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, § 26 Berechnung der Gesamtqualifikation, § 38 Ergebnis der Abiturprüfung, Anlage 10b (Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote), Land Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (Bürgerservice Hessenrecht), Stand 04.06.2025, abgerufen am 14.09.2026
  2. OAVO – Gesamtausgabe, Ausdruck des Bürgerservice Hessenrecht vom 25.08.2025 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 2025, GVBl. 2025 Nr. 32), Land Hessen (Bürgerservice Hessenrecht); PDF bereitgestellt durch das Lichtenberg-Gymnasium Kassel, Stand 25.08.2025, abgerufen am 14.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich sind die Abiturprüfungsordnung des Landes und der Bescheid der Schule.