Abiturnote schätzen
Kurspunkte und erwartete Prüfungsergebnisse eintragen; gerechnet wird mit den Regeln von Berlin. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Auskunft — verbindlich ist die Berechnung der Schule.
Block I umfasst in Berlin immer genau 40 Wertungen: Acht Leistungskurse zählen doppelt, dazu kommen 24 Grundkurse. Die Punktsumme ist deshalb ohne weitere Umrechnung das Ergebnis von Block I.
Block I — Kurse der Qualifikationsphase
Je Fach die Punkte der vier Halbjahre, 0 bis 15. Offene Felder bleiben leer. In Berlin werden 32 Kurse eingebracht. Doppelt gewertet: Leistungskurse (8 Halbjahreskurse im 1. und 2. Prüfungsfach). Diese Kurse als LK eintragen, alle anderen als GK. Kurse, die nicht in die Wertung gehen, unter „Einbringen“ abwählen.
0 Kurse eingetragen von 32
Block II — Prüfungsfächer
Für jedes der 5 Prüfungsfächer die erwartete Punktzahl, 0 bis 15. Jedes Ergebnis zählt 4-fach.
- noch offen
Block I: mindestens 200 Punkte
noch keine Eingaben
- selbst prüfen
In 20 der 24 Grundkurse jeweils mindestens 5 Punkte und in den Grundkursen insgesamt mindestens 120 Punkte; in den acht Leistungskursen bei zweifacher Wertung mindestens 80 Punkte, wobei höchstens zwei Leistungskurse mit weniger als 10 Punkten (zweifach) bewertet sein dürfen; insgesamt mindestens 200 Punkte in Block I; kein Kurs mit 0 Punkten (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 bis 5)
derzeit 0 Kurse unter 5 Punkten
- noch offen
Block II: mindestens 100 Punkte
noch keine Eingaben
- selbst prüfen
in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, jeweils mindestens 20 Punkte in vierfacher Wertung
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- selbst prüfen
insgesamt einschließlich der fünften Prüfungskomponente mindestens 100 Punkte
derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- noch offen
Gesamt: mindestens 300 Punkte (Bestehensgrenze)
noch keine Eingaben
Womit gerechnet wird
Die Parameter, wie sie in den Regelungen des Landes stehen — je Zeile mit Quelle.
- Einzubringende Kurse
32 Halbjahresergebnisse
Quelle: VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Berechnung Block I
KMK-Standard · Faktor 40
Die acht in den vier Kurshalbjahren belegten Leistungskurse zweifach und 24 Grundkurse einfach (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) = 40 Wertungen; Maximum 40 x 15 = 600. Da immer genau 40 Wertungen eingebracht werden, ist Punktsumme x 40 / 40 gleich der Punktsumme.
immer 40 Wertungen (8 Leistungskurse doppelt gezählt = 16, plus 24 Grundkurse), daher keine Skalierung
- Gewichtung
Leistungskurse (8 Halbjahreskurse im 1. und 2. Prüfungsfach): ×2
zweifach gewertet
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Grundkurse (24): ×1
einfach gewertet; darunter die Grundkurse im 3. und 4. Prüfungsfach, die Pflichtgrundkurse nach § 25 und der Abschlusskurs (oder alle vier Kurse) im Referenzfach der 5. Prüfungskomponente
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Punkte Block I
200–600
Mindestens 200 Punkte nötig.
- Kurse unter 5 Punkten
In 20 der 24 Grundkurse jeweils mindestens 5 Punkte und in den Grundkursen insgesamt mindestens 120 Punkte; in den acht Leistungskursen bei zweifacher Wertung mindestens 80 Punkte, wobei höchstens zwei Leistungskurse mit weniger als 10 Punkten (zweifach) bewertet sein dürfen; insgesamt mindestens 200 Punkte in Block I; kein Kurs mit 0 Punkten (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 bis 5)
- Prüfungsfächer
5 Fächer · jedes Ergebnis ×4
Vier Prüfungsfächer (zwei Leistungskursfächer, zwei Grundkursfächer) und die fünfte Prüfungskomponente (Präsentationsprüfung oder Besondere Lernleistung) jeweils vierfach gewertet (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2); bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach Gesamtergebnis im Verhältnis 2:1 nach Anlage 2 (§ 45 Abs. 1).
Quelle: VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Bedingungen Block II
- in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, jeweils mindestens 20 Punkte in vierfacher Wertung
- insgesamt einschließlich der fünften Prüfungskomponente mindestens 100 Punkte
- Punkte Block II
100–300
Mindestens 100 Punkte nötig.
- Gesamtpunktzahl
300–900
- Abiturnote
Tabelle Anlage 3 (900–823 = 1,0; 822–805 = 1,1; ... ; 318–301 = 3,9; 300 = 4,0); entspricht N = 17/3 - G/180, auf eine Dezimalstelle abgeschnitten
Zuordnung über die Punktintervalle der Tabelle (§ 45 Abs. 3), keine weitere Rundung
Quelle: VO-GO Berlin, Anlage 3 Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote, Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 22.09.2025, abgerufen am 14.09.2026
Abweichungen und Besonderheiten
- Fünfte Prüfungskomponente
Block II besteht aus vier Prüfungsfächern plus einer fünften Prüfungskomponente (Präsentationsprüfung oder Besondere Lernleistung), alle vierfach gewertet.
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Kurszahl
Nur 32 Kurse werden eingebracht (8 Leistungskurse doppelt, 24 Grundkurse einfach), was 40 Wertungen ergibt; keine Wahlmöglichkeit über die Kurszahl.
Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Getrennte Mindestbedingungen in Block I
Statt einer pauschalen Unterkursregel: 20 von 24 Grundkursen mit mindestens 5 Punkten und Grundkurs-Summe mindestens 120; Leistungskurs-Summe (zweifach) mindestens 80 mit höchstens zwei Leistungskursen unter 10 Punkten (zweifach).
Quelle: VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Bedingung Block II
Nur in zwei Prüfungsfächern (darunter ein Leistungskursfach) je 20 Punkte vierfach erforderlich, nicht in drei.
Quelle: VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- VO-GO Berlin, § 29 Zulassung zur Prüfung, Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
- VO-GO Berlin, Anlage 3 Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote, Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 22.09.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April 2007, amtliche Gesamtausgabe, Land Berlin (gesetze.berlin.de), Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich sind die Abiturprüfungsordnung des Landes und der Bescheid der Schule.