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Abirechner · Berlin

Abiturnote schätzen

Kurspunkte und erwartete Prüfungsergebnisse eintragen; gerechnet wird mit den Regeln von Berlin. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Auskunft — verbindlich ist die Berechnung der Schule.

Block I umfasst in Berlin immer genau 40 Wertungen: Acht Leistungskurse zählen doppelt, dazu kommen 24 Grundkurse. Die Punktsumme ist deshalb ohne weitere Umrechnung das Ergebnis von Block I.

Block I — Kurse der Qualifikationsphase

Je Fach die Punkte der vier Halbjahre, 0 bis 15. Offene Felder bleiben leer. In Berlin werden 32 Kurse eingebracht. Doppelt gewertet: Leistungskurse (8 Halbjahreskurse im 1. und 2. Prüfungsfach). Diese Kurse als LK eintragen, alle anderen als GK. Kurse, die nicht in die Wertung gehen, unter „Einbringen“ abwählen.

0 Kurse eingetragen von 32

Block II — Prüfungsfächer

Für jedes der 5 Prüfungsfächer die erwartete Punktzahl, 0 bis 15. Jedes Ergebnis zählt 4-fach.

Bedingungen
  • noch offen

    Block I: mindestens 200 Punkte

    noch keine Eingaben

  • selbst prüfen

    In 20 der 24 Grundkurse jeweils mindestens 5 Punkte und in den Grundkursen insgesamt mindestens 120 Punkte; in den acht Leistungskursen bei zweifacher Wertung mindestens 80 Punkte, wobei höchstens zwei Leistungskurse mit weniger als 10 Punkten (zweifach) bewertet sein dürfen; insgesamt mindestens 200 Punkte in Block I; kein Kurs mit 0 Punkten (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 bis 5)

    derzeit 0 Kurse unter 5 Punkten

  • noch offen

    Block II: mindestens 100 Punkte

    noch keine Eingaben

  • selbst prüfen

    in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, jeweils mindestens 20 Punkte in vierfacher Wertung

    derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • selbst prüfen

    insgesamt einschließlich der fünften Prüfungskomponente mindestens 100 Punkte

    derzeit 0 von 5 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten

  • noch offen

    Gesamt: mindestens 300 Punkte (Bestehensgrenze)

    noch keine Eingaben

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Womit gerechnet wird

Die Parameter, wie sie in den Regelungen des Landes stehen — je Zeile mit Quelle.

Einzubringende Kurse

32 Halbjahresergebnisse

Quelle: VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Berechnung Block I

KMK-Standard · Faktor 40

Die acht in den vier Kurshalbjahren belegten Leistungskurse zweifach und 24 Grundkurse einfach (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) = 40 Wertungen; Maximum 40 x 15 = 600. Da immer genau 40 Wertungen eingebracht werden, ist Punktsumme x 40 / 40 gleich der Punktsumme.

immer 40 Wertungen (8 Leistungskurse doppelt gezählt = 16, plus 24 Grundkurse), daher keine Skalierung

Gewichtung

Leistungskurse (8 Halbjahreskurse im 1. und 2. Prüfungsfach): ×2

zweifach gewertet

Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Grundkurse (24): ×1

einfach gewertet; darunter die Grundkurse im 3. und 4. Prüfungsfach, die Pflichtgrundkurse nach § 25 und der Abschlusskurs (oder alle vier Kurse) im Referenzfach der 5. Prüfungskomponente

Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Punkte Block I

200–600

Mindestens 200 Punkte nötig.

Kurse unter 5 Punkten

In 20 der 24 Grundkurse jeweils mindestens 5 Punkte und in den Grundkursen insgesamt mindestens 120 Punkte; in den acht Leistungskursen bei zweifacher Wertung mindestens 80 Punkte, wobei höchstens zwei Leistungskurse mit weniger als 10 Punkten (zweifach) bewertet sein dürfen; insgesamt mindestens 200 Punkte in Block I; kein Kurs mit 0 Punkten (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 bis 5)

Prüfungsfächer

5 Fächer · jedes Ergebnis ×4

Vier Prüfungsfächer (zwei Leistungskursfächer, zwei Grundkursfächer) und die fünfte Prüfungskomponente (Präsentationsprüfung oder Besondere Lernleistung) jeweils vierfach gewertet (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2); bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach Gesamtergebnis im Verhältnis 2:1 nach Anlage 2 (§ 45 Abs. 1).

Quelle: VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Bedingungen Block II
  • in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, jeweils mindestens 20 Punkte in vierfacher Wertung
  • insgesamt einschließlich der fünften Prüfungskomponente mindestens 100 Punkte
Punkte Block II

100–300

Mindestens 100 Punkte nötig.

Gesamtpunktzahl

300900

Abiturnote

Tabelle Anlage 3 (900–823 = 1,0; 822–805 = 1,1; ... ; 318–301 = 3,9; 300 = 4,0); entspricht N = 17/3 - G/180, auf eine Dezimalstelle abgeschnitten

Zuordnung über die Punktintervalle der Tabelle (§ 45 Abs. 3), keine weitere Rundung

Quelle: VO-GO Berlin, Anlage 3 Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote, Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 22.09.2025, abgerufen am 14.09.2026

Abweichungen und Besonderheiten

Fünfte Prüfungskomponente

Block II besteht aus vier Prüfungsfächern plus einer fünften Prüfungskomponente (Präsentationsprüfung oder Besondere Lernleistung), alle vierfach gewertet.

Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Kurszahl

Nur 32 Kurse werden eingebracht (8 Leistungskurse doppelt, 24 Grundkurse einfach), was 40 Wertungen ergibt; keine Wahlmöglichkeit über die Kurszahl.

Quelle: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Getrennte Mindestbedingungen in Block I

Statt einer pauschalen Unterkursregel: 20 von 24 Grundkursen mit mindestens 5 Punkten und Grundkurs-Summe mindestens 120; Leistungskurs-Summe (zweifach) mindestens 80 mit höchstens zwei Leistungskursen unter 10 Punkten (zweifach).

Quelle: VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Bedingung Block II

Nur in zwei Prüfungsfächern (darunter ein Leistungskursfach) je 20 Punkte vierfach erforderlich, nicht in drei.

Quelle: VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Quellen
  1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Berlin, § 26 Gesamtqualifikation, Land Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie); Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
  2. VO-GO Berlin, § 45 Prüfungsergebnis (Bestehensbedingungen Block I und II, Umrechnung in Durchschnittsnote), Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
  3. VO-GO Berlin, § 29 Zulassung zur Prüfung, Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026
  4. VO-GO Berlin, Anlage 3 Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote, Land Berlin; Textspiegel schulgesetz-berlin.de, Stand 22.09.2025, abgerufen am 14.09.2026
  5. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April 2007, amtliche Gesamtausgabe, Land Berlin (gesetze.berlin.de), Stand 16.08.2026, abgerufen am 14.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich sind die Abiturprüfungsordnung des Landes und der Bescheid der Schule.